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Änderung zum 01.07.2022: Neue Verpflichtung zur Registrierung im Verpackungsregister LUCID

Erstinverkehrbringer aller Arten von mit Waren befüllten Verpackungen (Einschließlich Transport-, Rücknahme- und pfandpflichtige Verpackungen) müssen sich registrieren und Angaben zu ihren Verpackungen machen.

Ebenfalls neu ist die Pflicht der Registrierung für Letztvertreiber von befüllten Serviceverpackungen, selbst wenn diese systembeteiligt erworben werden.

Registrierung und Anmeldung erfolgt mittels qualitativer Signatur, die Sie über unsere Lösung Sign Live CC konfigurieren können.

Näheres finden Sie auf dem Merkblatt.