Signaturerstellung

Personalmanagement digitalisieren

Personalmanagement digitalisieren

und Arbeitsverträge ganz einfach per Sign Live! CC signieren

  1. Digital, schnell und direkt
  2. Rechtssicherheit
  3. Zeit- und ortsunabhängig

Sie möchten gewisse Personalprozesse digitalisieren? Wie etwa das Signieren von Arbeitsverträgen, Arbeitnehmerüberlassungsverträge und vieles mehr?

Dazu ist oftmals eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig. Wir haben die passende Lösung für Sie:

Dazu ist oftmals eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig. Wir haben die passende Lösung für Sie:

Sign Live! CC am Arbeitsplatz oder auf dem Server und als Webservice Sign Live! cloud suite gears!

Sie findet Anwendung für das Signieren von:

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Das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher und verlangt für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sowie für erforderliche Zusatzvereinbarungen zwischen diesen die Schriftform gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG.

Der Abschluss des Arbeitnehmer-überlassungsvertrages in elektronischer Form ist demzufolge nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich.
Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit unterschrieben sein, weshalb dies mit einer qualifizierten elektronischen Signatur in Bezug auf Zeit und Ort wesentlich effizienter zu erfüllen ist.

Die Arbeitsbedingungen zwischen Entleiher und Verleiher müssen gemäß dem Nachweisgesetz dokumentiert werden. Dies ist unterschriftlich vorzuhalten, jedoch in der elektronischen Form ausdrücklich ausgeschlossen, § 2 Abs. 1 S. 3 NachwG.

Diese Gesetzesänderung zur Zeitarbeit erfordert ab dem 01.04.2017 eine prozesseffiziente Lösung zur AÜV-Unterzeichnung bei Verleiher und Entleiher.

Eine Möglichkeit, diese Anforderungen zeitnah, wirtschaftlich und rechtssicher zu erfüllen, ist ein elektronischer Workflow mit Verwendung der Signatursoftware CC.

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Unbefristete Arbeitsverträge können formfrei zustande kommen. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Schriftform vorgeschrieben (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Gemäß § 126a BGB kann eine Formerfordernis der Schriftform durch das Benutzen einer qualifizierten elektronischen Signatur erfüllt werden. Ob die Ersetzung im Falle eines Arbeitsvertrages mit Befristung durch die QES zulässig ist, ist umstritten und noch nicht vom BAG entschieden worden.

Die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers über die wesentlichen Vertragsbedingungen sind im Nachweisgesetz („NachwG“) aufgelistet und schriftlich niederzulegen und von beiden Parteien zu unterzeichnen, vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG.
Hierbei ist die Verwendung der elektronischen Form ausdrücklich ausgeschlossen, § 2 Abs. 1 S. 3 NachwG.

Sie möchten mehr darüber erfahren:

Zum Artikel

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Durch das Einsetzen einer Signatursoftware in beispielsweise Ihr Vendor-Management-System können Sie lange Papierversandwege sparen und Dokumente digital signieren: Wie etwa den Elternzeit-Antrag, Wiedereingliederungsvertrag, Bewerbung, Arbeitszeugnis,  Personalakte und vieles mehr.

Dadurch können Sie Ihre Personalprozesse mehr und mehr digitaliseren.

Vorteile der Signatursoftware Sign Live! CC:

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 Mit einer qualifizierten Signatur HR-Dokumente zu unterzeichnen ist absolut rechtssicher

 Sign Live! CC ermöglicht das digitale Signieren mit einer qualifizierten elektronischen Signatur

 Bei der Nutzung unserer Signatursoftware ist alles rechtssicher gemäß EUVO eIDAS und VDG

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 Dokumente die einem Zeitdruck unterliegen können schnell und ortsunabhängig unterschrieben werden

 Arbeitnehmerüberlassungsverträge kommen oftmals kurzfristig zustande und müssen daher schnell unterschrieben werden können

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 Materialkosten, Druckkosten, Versandkosten … sie alle gehören der Vergangenheit an

 Unnötige Kosten können vermieden werden

 Investition in die Signatursoftware die sich auszahlt

leaf-light (1)

 Vermeidung von Materialabfall & CO2 Ausstoße beim Transport der Briefe

 Für eine bessere & innovativere Zukunft

Mehr über Sign Live! CC

 Qualifizierte elektronische Signaturen gem. EUVO eIDAS und VDG

 Long Term Validation für PAdES-, CAdES- und XAdES-Signaturformate

 Einzel-, Stapel-, und Komfortsignatur, Remote Signatur

 Verwendung von Smartcards, HSM und Signaturdienste

 Einfacher Workflow mit direktem E-Mail Versand (CoSiMA)

 Zertifikatsprüfung nach eIDAS mit der EU trusted lists

 Verfügbar für Betriebssysteme (Windows, MacOS, Linux)

 Einfache Installation & Bedienung

 Vielseitige Integrationsmöglichkeiten über Standardschnittstellen

Erstellung von Signatur, Siegel und Zeitstempel

 LTV Signaturen für Langzeitarchivierung aufbringen

 Eingebettete Vertrauenskette, Zeitstempel und Widerrufsinformationen (OCSPCRL)

 Verlängerung der Lebensdauer bestehender Signaturen

 Signatur-Validierungsinformationen einbetten (DSS)

 Genehmigungs- und Zertifizierungssignatur im PDF– bzw. PDF/A-Dokument

 Individuelle, frei wählbare Signaturbilddarstellung aufbringen (Seite, Größe, Farbe, Position, Text, Logo, Hintergrundbild, ect.)

 Informationen aus dem Zertifikat auslesen und sichtbar aufbringen

Kryptografische Provider

 Windows-Zertifikatspeicher

 Smartcards, USB-Token und Chipkartenleser gemäß Datenblatt.

Validierung von Signatur, Siegel und Zeitstempel

 Qualifizierte und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur, Siegel und Zeitstempel gemäß EU Verordnung eIDAS, Vertrauensdienstegesetz (DE) und ZertES (CH) prüfen

 Statusanzeige einer Unterschrift mit detailliertem Validierungsergebnis

 Umfangreiches Prüfprotokoll erstellen in PDFXML– und HTML-Format gem. OASIS DSS

 Extrahieren der signierten Version (Revision) des Dokuments

 Betriebssystemunabhängige Zertifikats‐ und Sperrlistenverwaltung

Dienste und Sonstiges

 Druckdienst zur Erstellung eines PDF-Dokuments

 Anhänge unterschiedlichster Dateiformate hinzufügen, löschen und öffnen

 PIN-Management für Signaturkarten (Initialisierung, Änderung, Zurücksetzung)

Signatursoftware notwendig für beide Parteien:

Um Arbeitsverträge, Arbeitnehmerüberlassungsverträge oder andere HR-Dokumente schnell und kosteneffizient zu signieren, bedarf es meist einer Signatursoftware von beiden Seite.

Sign Live! CC Integration in ein Vendor-Management-System:

Es besteht auch die Möglichkeit einer Implementierung in ein Vendor-System. Ein konkretes Beispiel dazu finden Sie weiter unten.

Weitere Informationen für Ihre Wunschplattform

Für welche Personalprozesse benötigen Sie unsere Signatursoftware?

Software für Zeitarbeit

Damit Kunden die qualifizierte elektronische Signatur für Verträge gemäß §12 AÜG nutzen können, integrieren die Hersteller von Zeitarbeitssoftware Sign Live! CC einfach in Ihre Anwendung.

Entleiher und Verleiher

Ohne spezielle Fachanwendung können Entleiher und Verleiher mit Sign Live! CC einfache Workflows erstellen und Verträge gemäß §12 AÜG mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

Sign Live! CC enthält Schnittstellen und Funktionen für:

  •   Integration als PDF-Drucker
  •   Überwachung des Filesystems
  •   Automatisierung mit   CoSiMA,
    vom „Druck“ bis zum Versand.

Personaldienstleister

Personaldienstleister können mit Sign Live! CC eigene Lösungen ergänzen und damit ihren Kunden die qualifizierte elektronische Signatur für Verträge gemäß §12 AÜG zur Verfügung stellen.

Egal ob Verleiher oder Entleiher, mit unserer Signatursoftware Sign Live! CC können Sie in Zukunft Arbeitnehmerüberlassungsverträge schneller digital unterzeichnen. 

Wenn Sie bereits ein Vendor-Management-System benutzen, dann sprechen Sie uns an und wir Implementieren unsere Signatursoftware in Ihr System.

Unbefristete Arbeitsverträge können formfrei zustande kommen und benötigen keine handschriftliche oder elektronische Unterschrift. Lediglich befristete Arbeitsverträge unterliegen der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Dabei kann die handschriftliche Signatur durch eine qualifizierte elektronische Signatur digital ersetzt werden, um der Schriftform gerecht zu werden. Dass dies zulässig ist, ist immer noch umstritten und sollte deshalb vorerst mit dafür zuständigen Beratern besprochen werden.

Sie wird heute oftmals Fernsignatur oder durch eine Kartensignatur über qualifizierte Vertrauensdienstanbieter (qVDA) in Europa angeboten. Qualifizierte elektronische Signaturen werden nämlich immer durch eine zertifizierte qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit erstellt. Diese wird vom qVDA bereitgestellt. Die Grundlage für die qualifizierte elektronische Signatur und die Tätigkeit des qVDA bildet europaweit einheitlich die EU-Verordnung eIDAS.

Mit unserer Signatursoftware Sign Live! CC können Sie alle Arbeitsverträge mit einer qualifizierten elektronische Signatur versehen. 

Sie möchten weitere Personalprozesse digitalisieren und benötigen dafür eine Signatursoftware? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir besprechen wie Sie unsere Signatursoftware Sign Live! CC in Ihr System integrieren können. 

Um in Zukunft Dokumente nur noch online einfach, schnell und kosteneffizient signieren zu können.

Egal ob Sie Arbeitsverträge, Arbeitnehmerüberlassungsverträge, weitere HR-Dokumente oder sogar alles zusammen in Zukunft schnell und digital signieren möchte: Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!

Wir helfen Ihnen gerne weiter und finden das richtige Abo-Modell für Sie.

Beispiel einer Implementierung mit Sign Live! CC

Lösung für Zeitarbeitssoftware und Vendor Management System

Schnell und einfach neben einer Implementierung in klassischen Zeitarbeitslösungen wie HR4YOU-eTemp kommt die qualifizierte elektronische Signatur (eSigning) auch in den Vendor Management Systemen (HR4YOUVMS) zum Einsatz. Hier generiert der MSP (Managed Service Provider) den -Vertrag im Auftrag und sendet ihn an den Lieferanten, der diesen signiert. Nach erfolgreicher Signatur nimmt das HR4YOUVMS das signierte und geprüfte AÜVPDF entgegen und informiert den Entleihbetrieb bzw. Kunden. Die HR4YOU-Softwarelösung stellt sowohl dem Kunden als auch dem Lieferanten den beidseitig signierten Vertrag zur Verfügung, eine weitere Software wird hierzu nicht benötigt. Auch eine Stapelverarbeitung (mehrere Verträge mit einer PIN-Eingabe) ist möglich.