Personalmanagement digitalisieren
Personalmanagement digitalisieren
und Arbeitsverträge ganz einfach per Sign Live! CC signieren
- Digital, schnell und direkt
- Rechtssicherheit
- Zeit- und ortsunabhängig
Sie möchten gewisse Personalprozesse digitalisieren? Wie etwa das Signieren von Arbeitsverträgen, Arbeitnehmerüberlassungsverträge und vieles mehr?
Dazu ist oftmals eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig. Wir haben die passende Lösung für Sie:
Dazu ist oftmals eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig. Wir haben die passende Lösung für Sie:
Sign Live! CC am Arbeitsplatz oder auf dem Server und als Webservice Sign Live! cloud suite gears!
Sie findet Anwendung für das Signieren von:
Arbeitnehmerüberlassungsverträge
Das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher und verlangt für den Arbeitnehmerüberlassungsvertrag sowie für erforderliche Zusatzvereinbarungen zwischen diesen die Schriftform gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 AÜG.
Der Abschluss des Arbeitnehmer-überlassungsvertrages in elektronischer Form ist demzufolge nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich.
Ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit unterschrieben sein, weshalb dies mit einer qualifizierten elektronischen Signatur in Bezug auf Zeit und Ort wesentlich effizienter zu erfüllen ist.
Die Arbeitsbedingungen zwischen Entleiher und Verleiher müssen gemäß dem Nachweisgesetz dokumentiert werden. Dies ist unterschriftlich vorzuhalten, jedoch in der elektronischen Form ausdrücklich ausgeschlossen, § 2 Abs. 1 S. 3 NachwG.
Diese Gesetzesänderung zur Zeitarbeit erfordert ab dem 01.04.2017 eine prozesseffiziente Lösung zur AÜV-Unterzeichnung bei Verleiher und Entleiher.
Eine Möglichkeit, diese Anforderungen zeitnah, wirtschaftlich und rechtssicher zu erfüllen, ist ein elektronischer Workflow mit Verwendung der Signatursoftware CC.
Arbeitsverträge
Unbefristete Arbeitsverträge können formfrei zustande kommen. Bei befristeten Arbeitsverträgen ist die Schriftform vorgeschrieben (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Gemäß § 126a BGB kann eine Formerfordernis der Schriftform durch das Benutzen einer qualifizierten elektronischen Signatur erfüllt werden. Ob die Ersetzung im Falle eines Arbeitsvertrages mit Befristung durch die QES zulässig ist, ist umstritten und noch nicht vom BAG entschieden worden.
Die Dokumentationspflicht des Arbeitgebers über die wesentlichen Vertragsbedingungen sind im Nachweisgesetz („NachwG“) aufgelistet und schriftlich niederzulegen und von beiden Parteien zu unterzeichnen, vgl. § 2 Abs. 1 S. 1 NachwG.
Hierbei ist die Verwendung der elektronischen Form ausdrücklich ausgeschlossen, § 2 Abs. 1 S. 3 NachwG.
Sie möchten mehr darüber erfahren:
weitere HR-Dokumente
Durch das Einsetzen einer Signatursoftware in beispielsweise Ihr Vendor-Management-System können Sie lange Papierversandwege sparen und Dokumente digital signieren: Wie etwa den Elternzeit-Antrag, Wiedereingliederungsvertrag, Bewerbung, Arbeitszeugnis, Personalakte und vieles mehr.
Dadurch können Sie Ihre Personalprozesse mehr und mehr digitaliseren.
Vorteile der Signatursoftware Sign Live! CC:
Rechtssicherheit
Mit einer qualifizierten Signatur HR-Dokumente zu unterzeichnen ist absolut rechtssicher
Sign Live! CC ermöglicht das digitale Signieren mit einer qualifizierten elektronischen Signatur
Bei der Nutzung unserer Signatursoftware ist alles rechtssicher gemäß EU–VO eIDAS und VDG
Zeitersparnis
Dokumente die einem Zeitdruck unterliegen können schnell und ortsunabhängig unterschrieben werden
Arbeitnehmerüberlassungsverträge kommen oftmals kurzfristig zustande und müssen daher schnell unterschrieben werden können
Kostenersparnis
Materialkosten, Druckkosten, Versandkosten … sie alle gehören der Vergangenheit an
Unnötige Kosten können vermieden werden
Investition in die Signatursoftware die sich auszahlt
Umweltschonend
Vermeidung von Materialabfall & CO2 Ausstoße beim Transport der Briefe
Für eine bessere & innovativere Zukunft
Mehr über Sign Live! CC
Details über die Signatursoftware
Qualifizierte elektronische Signaturen gem. EU–VO eIDAS und VDG
Long Term Validation für PAdES-, CAdES- und XAdES-Signaturformate
Einzel-, Stapel-, und Komfortsignatur, Remote Signatur
Verwendung von Smartcards, HSM und Signaturdienste
Einfacher Workflow mit direktem E-Mail Versand (CoSiMA)
Zertifikatsprüfung nach eIDAS mit der EU trusted lists
Verfügbar für Betriebssysteme (Windows, MacOS, Linux)
Einfache Installation & Bedienung
Vielseitige Integrationsmöglichkeiten über Standardschnittstellen
Was für weitere Funktionen hat Sign Live! CC?
Erstellung von Signatur, Siegel und Zeitstempel
LTV Signaturen für Langzeitarchivierung aufbringen
Eingebettete Vertrauenskette, Zeitstempel und Widerrufsinformationen (OCSP, CRL)
Verlängerung der Lebensdauer bestehender Signaturen
Signatur-Validierungsinformationen einbetten (DSS)
Genehmigungs- und Zertifizierungssignatur im PDF– bzw. PDF/A-Dokument
Individuelle, frei wählbare Signaturbilddarstellung aufbringen (Seite, Größe, Farbe, Position, Text, Logo, Hintergrundbild, ect.)
Informationen aus dem Zertifikat auslesen und sichtbar aufbringen
Kryptografische Provider
Windows-Zertifikatspeicher
Smartcards, USB-Token und Chipkartenleser gemäß Datenblatt.
Validierung von Signatur, Siegel und Zeitstempel
Qualifizierte und/oder fortgeschrittene elektronische Signatur, Siegel und Zeitstempel gemäß EU Verordnung eIDAS, Vertrauensdienstegesetz (DE) und ZertES (CH) prüfen
Statusanzeige einer Unterschrift mit detailliertem Validierungsergebnis
Umfangreiches Prüfprotokoll erstellen in PDF, XML– und HTML-Format gem. OASIS DSS
Extrahieren der signierten Version (Revision) des Dokuments
Betriebssystemunabhängige Zertifikats‐ und Sperrlistenverwaltung
Dienste und Sonstiges
Druckdienst zur Erstellung eines PDF-Dokuments
Anhänge unterschiedlichster Dateiformate hinzufügen, löschen und öffnen
PIN-Management für Signaturkarten (Initialisierung, Änderung, Zurücksetzung)
Wie nutze ich Sign Live! CC konkret in meinem Unternehmen?
Signatursoftware notwendig für beide Parteien:
Um Arbeitsverträge, Arbeitnehmerüberlassungsverträge oder andere HR-Dokumente schnell und kosteneffizient zu signieren, bedarf es meist einer Signatursoftware von beiden Seite.
Sign Live! CC Integration in ein Vendor-Management-System:
Es besteht auch die Möglichkeit einer Implementierung in ein Vendor-System. Ein konkretes Beispiel dazu finden Sie weiter unten.
Weitere Informationen für Ihre Wunschplattform
Für welche Personalprozesse benötigen Sie unsere Signatursoftware?
Arbeitnehmerüberlassungsverträge
Software für Zeitarbeit
Damit Kunden die qualifizierte elektronische Signatur für Verträge gemäß §12 AÜG nutzen können, integrieren die Hersteller von Zeitarbeitssoftware Sign Live! CC einfach in Ihre Anwendung.
Entleiher und Verleiher
Ohne spezielle Fachanwendung können Entleiher und Verleiher mit Sign Live! CC einfache Workflows erstellen und Verträge gemäß §12 AÜG mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.
Sign Live! CC enthält Schnittstellen und Funktionen für:
- Integration als PDF-Drucker
- Überwachung des Filesystems
- Automatisierung mit CoSiMA,
vom „Druck“ bis zum Versand.
Personaldienstleister
Personaldienstleister können mit Sign Live! CC eigene Lösungen ergänzen und damit ihren Kunden die qualifizierte elektronische Signatur für Verträge gemäß §12 AÜG zur Verfügung stellen.
Egal ob Verleiher oder Entleiher, mit unserer Signatursoftware Sign Live! CC können Sie in Zukunft Arbeitnehmerüberlassungsverträge schneller digital unterzeichnen.
Wenn Sie bereits ein Vendor-Management-System benutzen, dann sprechen Sie uns an und wir Implementieren unsere Signatursoftware in Ihr System.
Arbeitsverträge
Unbefristete Arbeitsverträge können formfrei zustande kommen und benötigen keine handschriftliche oder elektronische Unterschrift. Lediglich befristete Arbeitsverträge unterliegen der Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Dabei kann die handschriftliche Signatur durch eine qualifizierte elektronische Signatur digital ersetzt werden, um der Schriftform gerecht zu werden. Dass dies zulässig ist, ist immer noch umstritten und sollte deshalb vorerst mit dafür zuständigen Beratern besprochen werden.
Sie wird heute oftmals Fernsignatur oder durch eine Kartensignatur über qualifizierte Vertrauensdienstanbieter (qVDA) in Europa angeboten. Qualifizierte elektronische Signaturen werden nämlich immer durch eine zertifizierte qualifizierte elektronische Signaturerstellungseinheit erstellt. Diese wird vom qVDA bereitgestellt. Die Grundlage für die qualifizierte elektronische Signatur und die Tätigkeit des qVDA bildet europaweit einheitlich die EU-Verordnung eIDAS.
Mit unserer Signatursoftware Sign Live! CC können Sie alle Arbeitsverträge mit einer qualifizierten elektronische Signatur versehen.
sonstige Personalprozesse
Sie möchten weitere Personalprozesse digitalisieren und benötigen dafür eine Signatursoftware? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir besprechen wie Sie unsere Signatursoftware Sign Live! CC in Ihr System integrieren können.
Um in Zukunft Dokumente nur noch online einfach, schnell und kosteneffizient signieren zu können.
Egal ob Sie Arbeitsverträge, Arbeitnehmerüberlassungsverträge, weitere HR-Dokumente oder sogar alles zusammen in Zukunft schnell und digital signieren möchte: Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!
Wir helfen Ihnen gerne weiter und finden das richtige Abo-Modell für Sie.
Beispiel einer Implementierung mit Sign Live! CC
Lösung für Zeitarbeitssoftware und Vendor Management System
Schnell und einfach neben einer Implementierung in klassischen Zeitarbeitslösungen wie HR4YOU-eTemp kommt die qualifizierte elektronische Signatur (eSigning) auch in den Vendor Management Systemen (HR4YOU–VMS) zum Einsatz. Hier generiert der MSP (Managed Service Provider) den AÜ-Vertrag im Auftrag und sendet ihn an den Lieferanten, der diesen signiert. Nach erfolgreicher Signatur nimmt das HR4YOU–VMS das signierte und geprüfte AÜV–PDF entgegen und informiert den Entleihbetrieb bzw. Kunden. Die HR4YOU-Softwarelösung stellt sowohl dem Kunden als auch dem Lieferanten den beidseitig signierten Vertrag zur Verfügung, eine weitere Software wird hierzu nicht benötigt. Auch eine Stapelverarbeitung (mehrere Verträge mit einer PIN-Eingabe) ist möglich.