proNEXT Archive Manager
proNEXT Archive Manager
BSI-zertifizierte Software für rechtskonforme elektronische Aufbewahrung
bewahren
proNEXT Archive Manager
proNEXT Archive Manager
BSI-zertifizierte Software für rechtskonforme elektronische Aufbewahrung
bewahren
proNEXT Archive Manager beinhaltet alle Komponenten, die für eine revisionssichere Ablage insbesondere qualifiziert signierter Dokumente sowie die Erhaltung der Gültigkeit von Signaturen und elektronischen Siegeln nach eIDAS benötigt werden.
Die nach neuestem Prüfschema (Version 1.2.1) der BSI 03125 (TR-ESOR) zertifizierte proNEXT Archive Manager Technologie bietet sämtliche kryptografischen Erweiterungen, die zur Sicherstellung der Beweiskraft elektronischer Dokumente entsprechend §371a der Zivilprozessordnung notwendig sind.
„Angesichts der wiederholten und aktuellen Sicherheitsprobleme großer Unternehmen haben wir besonderen Wert auf das Thema Sicherheit gelegt. Die procilon bietet für die Datenautobahn höchste Sicherheit auf modernster Technologie für die Bereiche Authentifizierung, die Erstellung bis hin zum nachträglichen Verifizieren digitaler Signaturen, sowie die sichere Archivierung von Dokumenten.“
Reinhold Harnisch, Geschäftsführer des KRZ Lemgo
Als beweiswerterhaltendes IT- System erzeugt der proNEXT Archive Manager für archivierte Dokumente und Signaturen einen elektronischen Archivzeitstempel und signiert den Hasbaum automatisch immer wieder neu. Die Komponente bietet sämtliche kryptografischen Erweiterungen, die zur Sicherstellung der Beweiskraft elektronischer Dokumente entsprechend § 71 a der Zivilprozessordnung notwendig sind.
Die Software kann über Archive hinaus auch in Dokumentenmanagementsysteme und /oder e-Aktenlösungen integriert werden und ist nach BSI 03125 TR -ESOR zertifiziert.
In Übereinstimmung mit der eIDAS-Verordnung ist das genaue Vorgehen für Deutschland in der technischen Richtlinie BSI TR 03125 (BSI TR-ESOR) eindeutig beschrieben. Ebenfalls werden vom BSI die sicherheitsrelevanten kryptografischen Algorithmen in Form eines Kataloges veröffentlicht.
Damit im Rahmen der Langzeitarchivierung die Beweiskraft elektronischer Signaturen erhalten werden kann, muss der Zeitpunkt der Signaturerstellung beweiskräftig in einem geeigneten „beweiswerterhaltenden“ IT-System dokumentiert werden. Dieses erzeugt einen Archivzeitstempel und signiert archivierte Dokumente inkl. deren Signaturen somit immer wieder neu.
Wird dann zu einem beliebigen Zeitpunkt ein signiertes Dokument aus dem Archivsystem angefordert und bei der Verifikation festgestellt, dass die kryptografischen Algorithmen und Parameter nicht mehr sicherheitsgeeignet sind, kann über ein Beweisdokument (mit allen bis dato erzeugten Zeitstempeln) nachgewiesen werden, dass dieses elektronisch signierte Dokument rechtzeitig neu signiert wurde und seine juristische Verwendbarkeit erhalten ist.
Im Unterschied zu Papierdokumenten kann die Beweiseignung elektronisch signierter Dokumente mit der Zeit „verschwinden.“ Ursache dafür ist der Verlust der Sicherheitseignung kryptografischer Algorithmen. Zusätzlich können die für die Überprüfung von Zertifikaten notwendigen Verzeichnisse und Unterlagen nicht mehr verfügbar sein.
In der Folge muss bei der Archivierung digitaler Unterlagen nicht nur sichergestellt werden, dass diese jederzeit wiederauffindbar sind, sondern auch für eine mögliche Beweisführung vor Gericht herangezogen werden können.
Beim Ablegen und Aufbewahren elektronischer Dokumente und Daten ist eine Umsetzung von Sicherheitszielen auf höchstmöglichem Stand der Technik notwendig. Der elementare Beleg dafür findet sich in der Zivilprozessordnung (ZPO) § 371 a „Beweiskraft elektronischer Dokumente“. Dieser wird zusätzlich durch die europaweit geltende eIDAS-Verordnung bekräftigt.
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